Neues zur Zollabfertigung

In der letzten Zeit wurde immer wieder mal berichtet, dass der Zolflugplatzzwang in Deutschland aufgehoben sei. Dies ist so nicht richtig.

Richtig ist, dass 2020 für die ganze EU beschlossen wurde, dass private Luftfahrzeuge (ohne Waren) in Europa nicht mehr explizit einen Zollflugplatz anfliegen müssen.

Wie bei allen EU Regeln ist es aber so, dass die einzelnen Staaten (und zum Teil Bundesländer) dies auch umsetzen müssen.

In Deutschland weiss der Zoll, dass dies beschlossen wurde. Nur, umgesetzt wurde die EU Richtlinie 2020/877 bis heute nicht überall! Das gilt auch für viele EU Länder!


Aktuell giltin Deutschland, dass Flugplätze welche bisher als Zollflugplätze angeflogen werden konnten weiterhin als Zollflugplätze fungieren und auf diesen eine Zollanmeldung gemacht werden muss (Liste A).
Hingegen ist es neu möglich, fast alle anderen Flugplätze (Liste B) ohne Zollanmeldung anzufliegen

Liste A und B Zollflugplätze Deutschland

Auch wenn in verschiedenen deutschen Zollregionen zu unseren Gunsten gehandelt wurde und die Landung aus dem (CH-) Ausland ohne Zoll möglich ist, kann es auf EU-Flugplätzen grosse bis sehr grosse Probleme geben, ohne Zollanmeldung unterwegs zu sein.

Ich empfehle auf jeden Fall bei einem Flug nach Deutschland oder in ein anderes EU Land, vorher auf den Zielflugplatz anzurufen und die Zollformalitäten genau abklären.

Achtung die Zollvorschriften der für Ein- und Ausflug Schweiz haben sich nicht geändert

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