Sperrzone Ukraine Konferenz 13.06.24  08:00LT bis 17.06.2024 20:00LT

Vom Donnerstag 13.06.24  08:00LT bis Montag 17.06.2024 20:00LT findet auf dem Bürgenstock die Ukraine Friedenskonferenz statt. Es ist eine riesige Sperrzone errichtet worden.
Geschlossene Flugplätze für sämtlichen VFR-Verkehr:
Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).

Ausflug Ost und Einflug Süd von Birrfeld sind ebenfalls in dieser Zone. Einflug absolut verboten. Es gibt keine Ausnahmen.

Auf Grafik klicken zur BAZL Mitteilung

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Neue Regelung Treibstoffplanung

Per 30. Oktober 2022 gelten zum mitzuführenden Treibstoff (NCO.OP.125) neue Vorgaben. Neu wurde der ICAO-Begriff «Final Reserve Fuel» eingeführt. Diese Reserve-Menge an Treibstoff muss nach der Landung noch vorhanden sein. Die bislang vorgeschriebenen Werte (30 Minuten bei VFR, etc.) sind jetzt im Acceptable Means of Compliance (AMC) als Standardwerte des Final Reserve Fuel aufgeführt. Entsprechend darf der PIC diese Reserve nur im Notfall verwenden. Wenn es dennoch dazu kommt, muss die Pilotin oder der Pilot MINIMUM FUEL deklarieren, wenn die Reserve bei Freigabeänderungen unterschritten würde.

NCO.OP.185 Kraftstoffmanagement während des Fluges
Der Kommandant vergewissert sich in regelmässigen Abständen, dass die Restmenge des ausfliegbaren Kraftstoffs während des Fluges nicht geringer ist als für die Fortsetzung des Fluges mit der geplanten Kraftstoffreserve gemäss NCO.OP.125 und NCO.OP.126 zu einem wetterbedingt anfliegbaren Flugplatz oder Betriebsort erforderlich.

Siehe BAZL Anweisung und Empfehlung

Hier ein Auszug aus der BAZL PLANNING CRITERIA — FINAL RESERVE FUEL/ENERGY

The final reserve fuel (FRF)/energy should be no less than the required fuel/energy to fly:

(a) for aeroplanes:

(1) for 10 minutes at maximum continuous cruise power at 1 500 ft (450 m) above the destination under VFR by day, taking off and landing at the same aerodrome/landing site, and always remaining within sight of that aerodrome/landing site;

(2) for 30 minutes at holding speed at 1 500 ft (450 m) above the destination under VFR by day; and

(3) for 45 minutes at holding speed at 1 500 ft (450 m) above the destination or destination alternate aerodrome under VFR flights by night and IFR

PLANUNGSKRITERIEN — ENDGÜLTIGE RESERVE KRAFTSTOFF/ENERGIE

Der endgültige Reservekraftstoff (FRF)/Energie sollte nicht geringer sein als der erforderliche Kraftstoff/die Energie zum Fliegen:

(a) für Flugzeuge:

(1) für 10 Minuten bei maximaler kontinuierlicher Reiseflugleistung in 1 500 Fuß (450 m) über dem Zielort unter VFR bei Tag, Start und Landung auf demselben Flugplatz/Landeplatz und immer in Sichtweite dieses Flugplatzes/Landeplatzes ;

(2) für 30 Minuten mit Holdingschwindigkeit in 1 500 Fuß (450 m) über dem Zielort unter VFR bei Tag; und

(3) für 45 Minuten mit Holdinggeschwindigkeit in 450 m (1 500 ft) Höhe über dem Zielflugplatz oder dem Zielausweichflugplatz bei VFR-Flügen bei Nacht und IFR

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Nebeleinbruch

Im Herbst und Winter kann es zu sehr schnellen Nebeleinbrüchen kommen. Bei bestimmten Wetterlagen kann ein Flugplatz in sehr kurzer Zeit geschlossen sein. Dies muss unbedingt bei der Flugvorbereitung berücksichtigt werden.

  • Genügend Treibstoffreserve?
  • Was für Flugplätze eigenen sich als Alternate? Sind diese benutzbar? Pistenzustand? Wetterbedingungen? Anflugkarten dabei?
  • Wann ist HR*
    Tages und Nachtgrenzen
    Auszug aus dem VFR-Guide_08.11.2018  Aktualisierung nicht garantiert.
  • Im Winter ist es schon sehr früh dunkel. Wenn der Himmel bedeckt ist, ist es bei HR* sehr dunkel. Eine Landung ohne Pistenbeleuchtung ist nur sehr schwer möglich.
    Ich empfehle eine Zeitreserve von mindesten einer Stunde. Kann ich in dieser Zeit einen Alternate erreichen? Wenn nein, mehr Zeitreserve einplanen!

Dieses Video zeigt, wie schnell ein Nebeleinbruch passieren kann.
Zeit beachten um 15h30 herschte auf dem Flugplatz Birrfeld noch reger Flugbetrieb, um 16h war der Flugplatz geschlossen. Landung unmöglich!

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