Sprache der Radiotelefonie – Umsetzung von Art. 10 LFG und Art. 5a VFSD

Mit Schreiben des BAZL vom 11. Dezember 2018 mit dem Betreffnis „Sprache der Radiotelefonie – Umsetzung von Art 10a LFG und Art. 5 bzw. 5a VFSD“, wurden Skyguide wie auch die Regionalflugplätze informiert und angewiesen, dass ab 1. Januar 2019 die Radiotelefonie (RTF) mit dem Flugsicherungsdienst über dem Luftraum der Schweiz in Zukunft ausschliesslich in englischer Sprache stattfinden soll.

Diese Massnahme ist vom BAZL sehr kurzfristig erlassen worden und hat für viele Piloten Konsequenzen. Bis vor kurzem wurde Piloten, die über mangelnde Englisch Kenntnisse verfügten, geraten die Radiotelefonie und die Sprachprüfung in Deutsch zu machen. Diese Ausbildung ist ab sofort nichts mehr Wert. Erstaunlich in Deutschland, Frankreich und vielen anderen Länder wird der Funk sowohl in Englisch und der entsprechenden Landessprache angewendet.

Der AeroClub Schweiz und auch die anderen Verbände haben beim BAZL gegen diese Massnahme Einspruch gemacht.

Siehe Info auf der AECS Homepage

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Faszination Nachtflug

Die Nachtflugsaison ist im vollen Gange. Im Moment herrschen bei Hochdrucklage optimale Bedingungen. Hier ein paar Eindrücke von einem Nachtflug ab Basel. Für Nachtflug Ausbildung findet ihr optimale Bedingungen bei der Flugschule Basel

Siehe auch:
Beitrag Nachtflug
was bei Nachtflügen zu beachten ist

Anflug Basel Piste 15
Technam 2010 Flugschule Basel
Zug in einer Sternenklaren Nacht

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Auch der Super Constellation droht das Grounding

Schlechte Nachrichten für den Verein, der die letzte für Passagierflüge zugelassene Super Constellation betreibt. Die Flügel müssen generalüberholt werden.


Ein Artikel im AeroTelegraph bringt beunruhigende Nachrichten. Es wäre zu schade dieses super Flugzeug in ein Museum zu stellen.

Hier der Link zum Artikel

Design neu www
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Positionsangaben am Funk

Im Unfall Schlussbericht SUST 2343 gibt es eine interessante Sicherheitsempfehlung. Es betrifft Positionsmeldungen am Funk. Die Angabe “abeam Aarau” ist ungenau genau so wie oft verwendet “approaching sector west”. 
Besser ist eine genaue Angabe der Ortschaft mit Höhe oder eine Richtung, Distanz und Höhe, z.B. “4 NM nord of Aarau 4000 ft”

Hier der Original Text der Sicherheitsempfehlung:

4.2.1 Bedeutung von Positionsangaben

4.2.1.1 Sicherheitsdefizit Der vorliegend untersuchte Zwischenfall hat gezeigt, dass unpräzise Positionsangaben, unter Verwendung des Begriffs „abeam“ es den Flugverkehrsleitern und anderen Verkehrsteilnehmern erschweren, einen zutreffenden Überblick über die Verkehrssituation zu erhalten. Das Abweichen von einer mit der Flugverkehrsleitung vereinbarten Flugroute ohne Rücksprache mit der Flugverkehrsleitung kann gefährliche Situationen begünstigen.

4.2.1.2 Sicherheitshinweis Nr. 20
Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen im Betrieb nach Sichtflugregeln.

Den Besatzungen wird in Erinnerung gerufen, dass präzise Positionsangaben, die auch eine Höhenangabe umfassen, für andere Luftraumbenutzer und die Flugsicherung ein wichtiges Informationsmittel darstellen, um einen Überblick über die Verkehrssituation zu erlangen. Vereinbarte oder angekündigte Flugwege sollten ohne Rücksprache mit der Flugsicherung oder ohne andere Verkehrsteilnehmer zu informieren, nicht verlassen werden, da andere Besatzungen und die Flugsicherung mit diesen rechnen.

Den ganzen Unfallbericht kann man hier herunterladen

Für alle die wieder einmal die richtige Phraseologie am Funk nachschauen wollen gibt es ein Merkblatt.

Hier ein Merkblatt mit den richtigen Formulierungen zum herunterladen.

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Fliegen mit Tablet

Fliegen mit Tablet ist das Thema am 23. Januar im Theoriesaal der Fliegerschule Birrfeld, gehalten von Guido Pellicioli.

Mit diesem Link könnt ihr die Folien des Vortrags runterladen:

Fliegen mit Tablet PowerPoint
BAZL Part NCO Richtlinien

Nachstehend das wichtigste in kürze:

Gesetzliche Grundlagen
Nach den bisher geltenden Vorschriften gibt es keine Vorschrift, die explizit Papier als Kartenmaterial verlangt.

Mit den neuen EU-Regeln werden nun auch digitale Karten ausdrücklich – siehe GM1 NCO.GEN.135 – erlaubt.

Die Grundlage bildet NCO.GEN.105, wonach dem Piloten die Entscheidungshoheit über die Sicherheit obliegt und somit auch die Entscheidung ob eine digitale Karte den Anforderungen von NCO.GEN.135 entspricht, d.h. aktuell und zweckdienlich ist.

Sichergestellt sein muss die Zugänglichkeit, Benutzbarkeit und Zuverlässigkeit elektronischer Karten.

Ein Backup – in welcher Form auch immer – wird nicht konkret verlangt. Im Umkehrschluss trägt der Pilot aber auch die volle Verantwortung für seine Entscheidung, sofern es zu Problemen kommt.

Im AMC1 NCO.GEN.135 (a) (10) wird zudem ausgeführt, dass Karten dem aktuellen AIRAC-Zyklus (alle 28 Tage aktualisierte Luftfahrtdaten) entsprechen sollen.

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VFR Planung kostenlos

Für eine VFR Streckenplanung gibt es ein einfaches kostenloses Tool.

www.navplan.ch

Sehr einfaches Planen einer Strecke.
In der Karte erscheinen auch aktuelle Notams
Wetterinfos auch sehr leicht erhältlich

Wer den aktuellen Flugverkehr beobachten will, klickt einfach das Flugzeug Symbol an.
Es werden auch Flugzeuge dargestellt die Flarm eingeschaltet haben!!


Ausprobieren! Tolles Werkzeug



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Meteoblue Cross Sections

Cross Sections
Neue Beta Funktion bei Meteoblue

Cross Sections über eine geplante Strecke bringen einen sehr guten Überblick über die Wettersituation. Meteoblue hat auf der Metar Seite eine Cross Section Funktion eingebaut. Versteckt sich als CS rechts oben unter der Zoom Funktion. Es ist noch eine Beta Version. Ist alles da, die Bedienung noch nicht so super. Im Moment kann nur das aktuelle Wetter angezeigt werden. Ich wünsche mir da auch die Möglichkeit für eine Vorhersage ähnlich wie beim Gramet.

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Das virtuelle Kunstflug Fliegertreffen VFAT

Vom Freitag dem 7. bis Sonntag dem 9. Dezember findet im Internet das alljährliche virtuelle Kunstflug Fliegertreffen statt.
Virtuelle Kunsflugstaffeln aus aller Welt zeigen dort live ihre Displays auf dem Digital Combat Simulator (DCS)
Staffeln wie etwa die Virtual Patrouille Suisse (9.12. 19:30 GMT)wie auch das Virtual PC-7 Team (8.12. 19:40 GMT) oder sogar die Virtual Blue Angels (9.12. 22:10 GMT) werden dort nebst vielen weiteren Staffeln und Solos zu sehen sein.
Dieses Event ist das Jahreshighlight für jeden Simulator-begeisterten Flieger.

Im folgenden die intressanten Links zur Flugshow:
Der Kalender mit den Terminen, wann welche Staffel auftritt
– Der Twitchkanal auf welchem die Flugshow ausgestrahlt wird

Wer mehr über virtuelle Airshows wissen möchte, kann sich die offizielle Virtual Airshows Homepage (in Englisch) anschauen.

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Der australische Flying Doctor Service setzt auf schweizer Qualität

Wie die Flugrevue auf ihrer Homepage zu berichten weis, wurde am Mittwoch dem 28.11.2018 die erste Pilatus PC-24 mit Ambulanzausrüstung nach Australien geschickt. Dort wird der speziellen Fähigkeit des zweistrahligen Flugzeugs, das es auf unbefestigten Pisten starten und landen kann, vom Flying Doctor Service besondere Bedeutung beigemessen. Der Jet bietet Platz für bis zu drei Patientenliegen sowie Sitze für Ärzte und Sanitäter. Durch die Frachtluke können mit einem elektrischen Lift Verletzte und Kranke auf Tragen ins Flugzeuge gehievt werden. «Der PC-24 ist der weltweit erste Leichtjet, welcher serienmäßig mit einer Frachtluke ausgestattet ist und diese Möglichkeit bietet», so die Werbung der Pilatus Werke. Royal-Flying-Doctor-Service-Chefin Rebecca Tomkinson erklärte, das «innovative Ambulanz-Interieur» sei weltweit das erste dieser Art und «stellt eine markante Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Einwohner Australiens dar, vor allem für die in entlegenen Gebieten». Pilatus-Präsident Oscar Schwenk erklärt: «Das Flugzeug wird primär für längere Strecken eingesetzt werden, wo ein schnelleres Flugzeug wie der PC-24 ideal ist.»

Foto und Copyright: Pilatus

Link zum vollständigen Bericht

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Fluglotse wird angeklagt

Darf ein Fluglotse für einen Fehler bei der Arbeit bestraft werden – obwohl niemand zu Schaden kam? Über diese Frage muss das Zürcher Obergericht im Fall eines Lotsen (36) entscheiden.

Ein interessanter Artikel in 20Minuten. Eine sehr bedenkliche Entwicklung, dass man für einen Fehler bestraft werden kann, bei dem Niemand zu schaden gekommen ist. Fragt sich, ob da überhaupt noch jemand als Fluglotse, Buschauffeur oder Pilot arbeiten will.

 

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