Sperrzone Ukraine Konferenz 13.06.24  08:00LT bis 17.06.2024 20:00LT

Vom Donnerstag 13.06.24  08:00LT bis Montag 17.06.2024 20:00LT findet auf dem Bürgenstock die Ukraine Friedenskonferenz statt. Es ist eine riesige Sperrzone errichtet worden.
Geschlossene Flugplätze für sämtlichen VFR-Verkehr:
Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).

Ausflug Ost und Einflug Süd von Birrfeld sind ebenfalls in dieser Zone. Einflug absolut verboten. Es gibt keine Ausnahmen.

Auf Grafik klicken zur BAZL Mitteilung

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Online Sprachprüfung – English Level 4

Seit einiger Zeit kann der Test kann auch online gemacht werden. Piloten müssen nachweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache verfügen, um auch in Situationen, welche nicht ausschliesslich mit der Standardphraseologie beschrieben werden können, eine ausreichende Verständigung gewährleisten.

Der Nachweis wird mittels einer Prüfung erbracht, welche in 3 Leistungsstufen unterteilt ist.

  • Level 4: 4 Jahre (VFR und IFR)
  • Level 5: 6 Jahre (VFR und IFR)
  • Level 6: unbeschränkt gültig

Dieser Test musste erstmalig in einem Prüfungszentrum absolviert werden. Später konnte er jeweils kombiniert min einem Flug erneuert werden, falls er nicht länger als drei Jahre verfallen ist.

Seit einiger Zeit kann der Test, Erstprüfung und Nachprüfung, auch online gemacht werden. Dieser Test wird vom BAZL anerkannt und ohne grosse Formalität in der Lizenz eingetragen.
Man kann so den Test bequem von zu Hause aus machen. Keine Suche nach Prüfungszentrum, Flugzeug, Experten, kontrollierten Luftraum, Wetter. Natürlich wird einem bei so einem Test nichts geschenkt. Man muss genau so seine Kompetenz zeigen.

Hier ein Beispiel wie sie bei Julia von https://www.languagecheck.de/ abläuft.

  • die Prüfung wird ICAO-konform und nach EASA-Normen durchgeführt und ist somit in allen EASA-Staaten anerkannt
  • besteht aus einem themenbezogenen Interview bzw. Gespräch unter Piloten und einem anschließenden computerbasierten Test
  • ist kein allgemeiner Wissenstest, sondern ein Test zur Überprüfung der sprachlichen Fähigkeiten – Es wird nicht die Richtigkeit der Antworten beurteilt.
  • bewertet die Sprach- und Hörfähigkeit 
  • folgt der Best Practice: Der Test wird von zwei PrüferInnen unabhängig voneinander bewertet

Der Online Test wurde von Autor kürzlich bei Julia durchgeführt. Einfache Buchung, angenehme faire Atmosphäre, schnelle unkomplizierte administrative Abwicklung. Nach 2 Tagen habe ich das Prüfungszertifikat erhalten und ohne Kommentar und weitere Formulare ans BAZL geschickt. Nach weiteren 2 Tagen habe ich die Lizenz mit dem neuen Eintrag erhalten. Was will man mehr!! Zum Glück wird in der Fliegerei nicht alles komplizierter!

AlsVorbereitung empfehle ich dieses Buch
Erhältlich bei Kniebrett.ch

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Neue Regelung Treibstoffplanung

Per 30. Oktober 2022 gelten zum mitzuführenden Treibstoff (NCO.OP.125) neue Vorgaben. Neu wurde der ICAO-Begriff «Final Reserve Fuel» eingeführt. Diese Reserve-Menge an Treibstoff muss nach der Landung noch vorhanden sein. Die bislang vorgeschriebenen Werte (30 Minuten bei VFR, etc.) sind jetzt im Acceptable Means of Compliance (AMC) als Standardwerte des Final Reserve Fuel aufgeführt. Entsprechend darf der PIC diese Reserve nur im Notfall verwenden. Wenn es dennoch dazu kommt, muss die Pilotin oder der Pilot MINIMUM FUEL deklarieren, wenn die Reserve bei Freigabeänderungen unterschritten würde.

NCO.OP.185 Kraftstoffmanagement während des Fluges
Der Kommandant vergewissert sich in regelmässigen Abständen, dass die Restmenge des ausfliegbaren Kraftstoffs während des Fluges nicht geringer ist als für die Fortsetzung des Fluges mit der geplanten Kraftstoffreserve gemäss NCO.OP.125 und NCO.OP.126 zu einem wetterbedingt anfliegbaren Flugplatz oder Betriebsort erforderlich.

Siehe BAZL Anweisung und Empfehlung

Hier ein Auszug aus der BAZL PLANNING CRITERIA — FINAL RESERVE FUEL/ENERGY

The final reserve fuel (FRF)/energy should be no less than the required fuel/energy to fly:

(a) for aeroplanes:

(1) for 10 minutes at maximum continuous cruise power at 1 500 ft (450 m) above the destination under VFR by day, taking off and landing at the same aerodrome/landing site, and always remaining within sight of that aerodrome/landing site;

(2) for 30 minutes at holding speed at 1 500 ft (450 m) above the destination under VFR by day; and

(3) for 45 minutes at holding speed at 1 500 ft (450 m) above the destination or destination alternate aerodrome under VFR flights by night and IFR

PLANUNGSKRITERIEN — ENDGÜLTIGE RESERVE KRAFTSTOFF/ENERGIE

Der endgültige Reservekraftstoff (FRF)/Energie sollte nicht geringer sein als der erforderliche Kraftstoff/die Energie zum Fliegen:

(a) für Flugzeuge:

(1) für 10 Minuten bei maximaler kontinuierlicher Reiseflugleistung in 1 500 Fuß (450 m) über dem Zielort unter VFR bei Tag, Start und Landung auf demselben Flugplatz/Landeplatz und immer in Sichtweite dieses Flugplatzes/Landeplatzes ;

(2) für 30 Minuten mit Holdingschwindigkeit in 1 500 Fuß (450 m) über dem Zielort unter VFR bei Tag; und

(3) für 45 Minuten mit Holdinggeschwindigkeit in 450 m (1 500 ft) Höhe über dem Zielflugplatz oder dem Zielausweichflugplatz bei VFR-Flügen bei Nacht und IFR

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ICAO Sprachtest Online machen

Es gibt die Möglichkeit den ICAO Sprachtest auch online bei Sierramike-Consulting zu machen. Das BAZL anerkennt diesen Test. Es gibt bei Sierramike auch Kurse mit denen man sich auf den Test vorbereiten kann. Ein Pilot von Kniebrett hat den Test gemacht und bestanden. Einfaches Handling freundliches und hilsbereites Personal.

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Neues zur Zollabfertigung

In der letzten Zeit wurde immer wieder mal berichtet, dass der Zolflugplatzzwang in Deutschland aufgehoben sei. Dies ist so nicht richtig.

Richtig ist, dass 2020 für die ganze EU beschlossen wurde, dass private Luftfahrzeuge (ohne Waren) in Europa nicht mehr explizit einen Zollflugplatz anfliegen müssen.

Wie bei allen EU Regeln ist es aber so, dass die einzelnen Staaten (und zum Teil Bundesländer) dies auch umsetzen müssen.

In Deutschland weiss der Zoll, dass dies beschlossen wurde. Nur, umgesetzt wurde die EU Richtlinie 2020/877 bis heute nicht überall! Das gilt auch für viele EU Länder!


Aktuell giltin Deutschland, dass Flugplätze welche bisher als Zollflugplätze angeflogen werden konnten weiterhin als Zollflugplätze fungieren und auf diesen eine Zollanmeldung gemacht werden muss (Liste A).
Hingegen ist es neu möglich, fast alle anderen Flugplätze (Liste B) ohne Zollanmeldung anzufliegen

Liste A und B Zollflugplätze Deutschland

Auch wenn in verschiedenen deutschen Zollregionen zu unseren Gunsten gehandelt wurde und die Landung aus dem (CH-) Ausland ohne Zoll möglich ist, kann es auf EU-Flugplätzen grosse bis sehr grosse Probleme geben, ohne Zollanmeldung unterwegs zu sein.

Ich empfehle auf jeden Fall bei einem Flug nach Deutschland oder in ein anderes EU Land, vorher auf den Zielflugplatz anzurufen und die Zollformalitäten genau abklären.

Achtung die Zollvorschriften der für Ein- und Ausflug Schweiz haben sich nicht geändert

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Sahara Staub trübt den Himmel

Der Himmel ist heute trüb, die Sicht eingeschränkt. Es ist Sahara Staub aus Algerien. Die Webcam vom Flugplatz Birrfeld zeigt ein sureales Bild. Weltuntergangs Stimmung.

So etwas sieht man nicht jeden Tag: Der Himmel hat sich in Zürich in surreale Orange- und Gelbtöne gefärbt. Zudem ist die Sichtweite deutlicher geringer.

Am Dienstagmorgen ist eine große Menge Saharastaub in die Schweiz gezogen. Die Staubwolke ist teils mehreren Kilometern Höhe unterwegs und trübt den zuletzt so klaren, blauen Himmel gelblich ein. Das Schauerrisiko ist gebietsweise leicht erhöht, wodurch es zum sogenannten Blutregen kommen kann. Die meisten werden davon aber wohl nichts mitbekommen.

Der Volksmund spricht vom Blutregen, wenn der Saharastaub durch Niederschläge herausgewaschen wird. Dann bilden sich oft auf glatten Oberflächen gelblich-braune Flecken. Das Phänomen war besonders markant im Frühjahr 2021, wo sich selbst der Schnee verfärbte. Damals konnten wir ansehnliche Mengen Staub im Schnee feststellen:

Saharastaub färbt den Himmel orange

Etwas schönes hat der Saharastaub jedoch: Mit Sicherheit können einige farbenfrohe Sonnenauf- und Sonnenuntergänge beobachtet werden. Die Dämmerung entsteht durch die Streuung des Sonnenlichtes in der Atmosphäre. Morgens und abends treffen die Lichtstrahlen so flach auf die Erde, dass der kurzwellige blaue und grüne Anteil dadurch herausgefiltert wird. Saharastaub am Himmel verstärkt dieses Phänomen noch.

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Das offizielle elektronische Flugbuch ist da

Schon lange ist der Wunsch da, das Flugbuch elektronisch zu führen. Bei der Erneuerung von Lizenzen und Ratings ist alles viel einfacher. Es gibt verschiedene elektronische Flugbücher auf dem Markt auch haben Piloten eigene Systeme auf Excel Basis gemacht. Bis jetzt gab es jedoch keine offizielle Zulassung. Zur Erneuerung mussten die Daten auf Papier ausgedruckt werden. Da gab es immer wieder Diskussionen über das Format und die Darstellung.

Das BAZL hat jetzt ein offizielles elektronisches Flugbuch eingeführt. Darin sind auch die Lizenzen und das Medical abgelegt. Bei der Erneuerung von Lizenzen oder Ratings können die Anträge direkt an das BAZL geschickt werden ohne Suche nach Formulare. Einträge von Prüfungen können direkt eingegeben werden, ebenso Bestätigungen von Trainingsflügen.

Das ganze wirkt sehr übersichtlich und Benutzerfreundlich. Da hat man offensichtlich mit den Benutzern gesprochen. Das ganze ist natürlich nicht kostenlos. Die BAZL Version kostet pro Jahr 10 Franken. Wer mehr Funktionen will kann die Version von einem externen Dienstleister, capzlog für 80 Franken pro Jahr verwenden. Die Preise sind vernünftig man erhält dafür einen echten Gegenwert. Bei der Version von capzlog ist auch ein import von Daten möglich.

Am besten schaut man sich die Testversion an, die 3 Monate gültig ist. Hier die Links zum Download:
BAZL Flugbuch https://dlog.bazl.admin.ch/
CAPZLOG https://capzlog.aero/

Hier noch eine Uebersicht über Leitungen und Preise des BAZL und des CAPZLOG Flugbuch

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Trauerspiel um den Flugplatz Dübendorf

In Dübendorf hat sich der Bund auf dem einst reinen Militärflugplatz vor fünf Jahren für eine Dreifachnutzung entschieden – mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Die Hobby- und vor allem die Business-Fliegerei sollte vom Flughafen Zürich nach Dübendorf verlagert werden.

Für diesen Flugbetrieb suchte der Bund einen Betreiber und fand ihn mittels Ausschreibung 2014. Seither arbeitet die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) auf das Ziel eines Business-Jet-Flugplatzes hin. Dies trotz entschiedenem Widerspruch der Anrainergemeinden. Diese lancierten gar ein Konkurrenzprojekt, das weit weniger Flugbewegungen vorsah. Nicht Business-Jets sollen demnach in Dübendorf landen, sondern historische und reparaturbedürftige Flugzeuge. De facto entscheidet aber der Bund, wie in Dübendorf geflogen wird.

Nun gibt es ein juristisches Tauziehen um den Flugplatz, dank einer Studie des UVEK. Mit zum Teil absurden Argumenten wird nun versucht das Projekt einer zivilen Nutzung des Flugplatz Dübendorf zu killen. Man kann davon ausgehen dass dieses Projekt dank juristischen Finessen auf Jahre verzögert oder verhindert werden kann.

Die NZZ hat einen sehr lesenswerten Bericht dazu geschrieben.
Hier klicken zum Bericht

Offizielle Medienmitteilung UVEK

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Jeppesen Mobil Flitedeck VFR wird eingestellt

Jeppesen Mobil Flitedeck VFR wird eingestellt

Boeing hat Jeppesen und ForeFlight übernommen. Im Sinne einer Produktbereinigung wird das beliebte VFR Navigations App Jeppesen Mobil Flitedeck VFR Ende 2019 eingestellt.

Boeing bietet den bisherigen Benutzer ein Upgrade auf ForeFlight an. Mobil Flitedeck war ein reines VFR Programm das speziell diese Sparte sehr gut abdeckte.

ForeFlight ist ein Programm das IFR und VFR kann. Mit dem grösseren Funktion Umfang ist die Bedienung nicht mehr so einfach und wird Benutzer die nur gelegentlich fliegen nicht glücklich machen. Boeing hat zwar versprochen den VFR Europa Teil anzupassen. Man sieht auch, dass ForeFlight regelmässig neue Updates nachschiebt.

Mobile Flightdeck war ein all in one Programm ohne grossen Konfigurationsaufwand.
Bei ForeFlight gibt es sehr viele Konfigurations Möglichkeiten. Das ist für Leute die nicht gewohnt sind mit Navigations-programmen umzugehen nicht ganz einfach.

Die Jeppesen Anflugverfahren und Flugplatz Details sind integriert. Beim Aufzoomen werden ähnlich wie beim Mobile Fligthdeck immer mehr Details sichtbar. Man muss dazu aber die richtige Karte eingeschaltet haben. Wer die original Jeppesen (Bottlang) Karten zum ausdrucken will muss diese separat kaufen. Optional sind auch ICAO Karten verfügbar.

Hier ein Beispiel von Forefligth mit eingeblendeter Satellitenkarte. Man kann auch eine reine Flugkartendarstellung wählen.

Hier der offizielle Text von Boing:

Jeppesen macht den Anwender ein Übergangangebot.

Bei den Preisen muss man gut hinschauen. Es gibt im wesentlichen das Basic Plus Modul für 94.99 Dollar und das Pro Plus für 179.99 Dollar.
das billigere Basic Plus Modul kann man sich eigentlich sparen da es keine georeferenzierte Anflug und Bodenkarten hat.
Hier ist der Link zu den Beschreibungen der Module

Wer ein reines VFR Navigationsprogramm sucht findet folgende Möglichkeiten:

Airnavigation Pro
Schweizer Produkt von VFR Piloten gemacht einfach zum bedienen. War eines der ersten Produkte die intuitiv zu bedienen sind.
Weltweite Karten verfügbar
Lokale Daten AIP, ICAO Karten müssen separat gekauft werden.

Skydemon
Sehr einfache und übersichtliche Funktionen. Sehr aktive Entwickler und Benutzergruppe.
Vektorkarte mit weltweiter Abdeckung, keine ICAO Karten
Desktop Version inbegriffen.
Super Briefing und Debriefing Tool mit Druckmöglichkeiten.
Lokale Anflugkarten als Option.

Easy VFR
Open Source Programm. Sehr viele Hardwareoptionen.
Umfangreiches Programm. Gute Dokumentation.
Autorouter.
Tripkit kann ausgedruckt werden
Lokale Anflugkarten und ICAO Karten als Option.

Sky-Map
VFR Navigationsprogramm für verschiedene Plattformen und Einbausysteme.
Deutsches Entwickler Team. Sehr umfassend, einfach zu Bedienen.
Zusammen mit dem Flightplanner ein perfektes System
Komplete Vorbereitung inkl. Karten können mit einem Tripkit ausgedruckt werden
Nicht ganz billig aber perfekt.

Airmate
Gratis Navigationsprogramm. Wird über Werbung finanziert.
Verwendet OpenFlight Maps.
Gute Planungmöglichkeiten
IOS und Android Verfügbar
Lokale Anflugkarten und ICAO Karten als Option.

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VFR Suspendierung in Kloten nach Bundesgerichtsurteil gegen einen Lotsen der Skyguide

Im Moment kann ab Zürich Kloten nicht mehr VFR geflogen werden. Es ist offensichtlich eine Folge von einem Bundesgericht Entscheid gegen einen Fluglotsen.
Nachstehend eine Stellungnahme der AOPA Schweiz

SUST-Bericht (Nr. 2211) Radarplot während der Zeit des STCA-Alarms

Im April 2013 fand auf FL370 über Rapperswil ein «schwerer Vorfall» mit zwei Verkehrsflugzeugen statt. Unter Anderem hat ein Missverständnis am Funk und ein falsches Readback einer Skyguide-Anweisung zu einer Separationsunterschreitung geführt und gipfelte schliesslich in einer TCAS Resolution Advisory. Die beiden Flugzeuge näherten sich bis auf 0.6 NM horizontal, bzw. 650 ft vertikal. Weiter passierte nichts. Über diesen Vorfall gibt es einen SUST-Bericht (Nr. 2211). Daraufhin wurde ein Verfahren gegen den damals diensthabenden Lotsen eröffnet, welches nun mit einer Verurteilung vor Bundesgericht seinen definitiven Abschluss fand. Angesichts der Tatsache, dass wohl ein Fehler begangen wurde (notabene nicht nur vom Flugverkehrsleiter, sondern auch von einem involvierten Piloten), jedoch kein Unfall geschah, erscheint uns dieses definitive Urteil als viel zu hart.

Fehler können überall geschehen, und es ist an den Beteiligten, diese zu analysieren und entsprechende Lehren daraus zu ziehen. Nicht mehr und nicht weniger. Aber auf jeden Fall kein Gerichtsverfahren.

Das heute in den Medien publizierte Bundesgerichtsurteil hat viele Lotsen derart verunsichert, dass sie sich nicht mehr in der Lage fühlen, ihren Dienst aufzunehmen. Die daraus resultierende Personalknappheit veranlasst nun Skyguide, den VFR-Verkehr drastisch zu dezimieren. So soll auf dem Flughafen Zürich der VFR-Verkehr bis auf Weiteres vollends unterbunden werden. Die sich im Ausland befindlichen VFR-Flugzeuge mit Heimatflugplatz Zürich sind nicht mehr in der Lage, in ihre Hangars zurückzukehren und müssen auf den umliegenden Flugplätzen wie beispielsweise Birrfeld abgestellt werden. Spezielle VFR-Flüge in der CTR und TMA sind ebenfalls suspendiert. Aus dem oben erwähnten SUST-Bericht geht nicht hervor, dass der VFR-Verkehr eine Rolle bei der gefährlichen Annäherung auf FL 370 eine Rolle spielte. Und dennoch wird nun gerade dieser unbeteiligte Luftverkehrsteilnehmer derart bestraft, dass er nicht mal mehr fliegen darf. Die Airliners, die für den Vorfall mitverantwortlich waren, erhielten keine Restriktionen.

Die Kapazitätsfrage im oberen Luftraum weit oberhalb der TMA Zürich ist nicht abhängig vom VFR-Verkehr in der CTR Zürich. Die Schutzmassnahme, den VFR-Verkehr zu unterbinden, kann also gar keine kapazitätsreduzierende Wirkung auf FL 370 erzielen. Es muss das eigentliche Problem lokalisiert und behoben werden. Aus diesen Gründen haben wir heute bei der Skyguide interveniert und die Aufhebung der Sanktionen gefordert. Gleichzeitig bieten wir aber Hand für die Erarbeitung von Lösungen und begrüssen es, wenn Skyguide uns zu einem Gespräch am Runden Tisch empfängt, um diese Situation gemeinsam zu erörtern.

AOPA Switzerland
Philippe Hauser

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