Bern, 11.12.2019 – Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU hat die Übernahme verschiedener EU-Erlasse beschlossen, welche eine Änderung des Anhangs des Luftverkehrsabkommens nach sich ziehen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2020 in Kraft. Sie betreffen die Flugsicherheit, die Flugsicherung sowie den Konsumentenschutz.
Von den Erlassen, die von der Schweiz übernommen
werden, ist namentlich die Regelung über die Zugangsrechte zu
Sicherheitsempfehlungen und zu den Antworten der Europäischen Agentur
für Flugsicherheit (EASA) darauf zu erwähnen. Über eine Website wird die
Öffentlichkeit auf die Empfehlungen und Antworten zugreifen können, die
in der zentralen europäischen Datenbank gespeichert sind. Dabei ist der
Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen
gewährleistet.
Die Neuerung beim Verbraucherschutz betrifft
diejenigen Fälle, in denen ein Staat strengere als die EU-weit geltenden
Bestimmungen erlässt. Die betreffenden Staaten müssen die Kommission
informieren. Die Kommission wiederum muss sicherstellen, dass die
relevanten Informationen auf einer Website zugänglich sind.
Der
Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung
vom 6. Dezember 2019 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der
Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner,
den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der
Schweiz am 1. Februar 2020 in Kraft.