In Dübendorf hat sich der Bund auf dem einst reinen Militärflugplatz vor fünf Jahren für eine Dreifachnutzung entschieden – mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Die Hobby- und vor allem die Business-Fliegerei sollte vom Flughafen Zürich nach Dübendorf verlagert werden.
Für diesen Flugbetrieb suchte der Bund einen Betreiber und fand ihn mittels Ausschreibung 2014. Seither arbeitet die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) auf das Ziel eines Business-Jet-Flugplatzes hin. Dies trotz entschiedenem Widerspruch der Anrainergemeinden. Diese lancierten gar ein Konkurrenzprojekt, das weit weniger Flugbewegungen vorsah. Nicht Business-Jets sollen demnach in Dübendorf landen, sondern historische und reparaturbedürftige Flugzeuge. De facto entscheidet aber der Bund, wie in Dübendorf geflogen wird.
Nun gibt es ein juristisches Tauziehen um den Flugplatz, dank einer Studie des UVEK. Mit zum Teil absurden Argumenten wird nun versucht das Projekt einer zivilen Nutzung des Flugplatz Dübendorf zu killen. Man kann davon ausgehen dass dieses Projekt dank juristischen Finessen auf Jahre verzögert oder verhindert werden kann.
Die NZZ hat einen sehr lesenswerten Bericht dazu geschrieben.
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