Fliegen mit Tablet ist das Thema am 23. Januar im Theoriesaal der Fliegerschule Birrfeld, gehalten von Guido Pellicioli.
Mit diesem Link könnt ihr die Folien des Vortrags runterladen:
Fliegen mit Tablet PowerPoint
BAZL Part NCO Richtlinien
Nachstehend das wichtigste in kürze:
Gesetzliche Grundlagen
Nach den bisher geltenden Vorschriften gibt es keine Vorschrift, die explizit Papier als Kartenmaterial verlangt.
Mit den neuen EU-Regeln werden nun auch digitale Karten ausdrücklich – siehe GM1 NCO.GEN.135 – erlaubt.
Die Grundlage bildet NCO.GEN.105, wonach dem Piloten die Entscheidungshoheit über die Sicherheit obliegt und somit auch die Entscheidung ob eine digitale Karte den Anforderungen von NCO.GEN.135 entspricht, d.h. aktuell und zweckdienlich ist.
Sichergestellt sein muss die Zugänglichkeit, Benutzbarkeit und Zuverlässigkeit elektronischer Karten.
Ein Backup – in welcher Form auch immer – wird nicht konkret verlangt. Im Umkehrschluss trägt der Pilot aber auch die volle Verantwortung für seine Entscheidung, sofern es zu Problemen kommt.
Im AMC1 NCO.GEN.135 (a) (10) wird zudem ausgeführt, dass Karten dem aktuellen AIRAC-Zyklus (alle 28 Tage aktualisierte Luftfahrtdaten) entsprechen sollen.