Positionsangaben am Funk

Im Unfall Schlussbericht SUST 2343 gibt es eine interessante Sicherheitsempfehlung. Es betrifft Positionsmeldungen am Funk. Die Angabe “abeam Aarau” ist ungenau genau so wie oft verwendet “approaching sector west”. 
Besser ist eine genaue Angabe der Ortschaft mit Höhe oder eine Richtung, Distanz und Höhe, z.B. “4 NM nord of Aarau 4000 ft”

Hier der Original Text der Sicherheitsempfehlung:

4.2.1 Bedeutung von Positionsangaben

4.2.1.1 Sicherheitsdefizit Der vorliegend untersuchte Zwischenfall hat gezeigt, dass unpräzise Positionsangaben, unter Verwendung des Begriffs „abeam“ es den Flugverkehrsleitern und anderen Verkehrsteilnehmern erschweren, einen zutreffenden Überblick über die Verkehrssituation zu erhalten. Das Abweichen von einer mit der Flugverkehrsleitung vereinbarten Flugroute ohne Rücksprache mit der Flugverkehrsleitung kann gefährliche Situationen begünstigen.

4.2.1.2 Sicherheitshinweis Nr. 20
Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen im Betrieb nach Sichtflugregeln.

Den Besatzungen wird in Erinnerung gerufen, dass präzise Positionsangaben, die auch eine Höhenangabe umfassen, für andere Luftraumbenutzer und die Flugsicherung ein wichtiges Informationsmittel darstellen, um einen Überblick über die Verkehrssituation zu erlangen. Vereinbarte oder angekündigte Flugwege sollten ohne Rücksprache mit der Flugsicherung oder ohne andere Verkehrsteilnehmer zu informieren, nicht verlassen werden, da andere Besatzungen und die Flugsicherung mit diesen rechnen.

Den ganzen Unfallbericht kann man hier herunterladen

Für alle die wieder einmal die richtige Phraseologie am Funk nachschauen wollen gibt es ein Merkblatt.

Hier ein Merkblatt mit den richtigen Formulierungen zum herunterladen.

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Fliegen mit Tablet

Fliegen mit Tablet ist das Thema am 23. Januar im Theoriesaal der Fliegerschule Birrfeld, gehalten von Guido Pellicioli.

Mit diesem Link könnt ihr die Folien des Vortrags runterladen:

Fliegen mit Tablet PowerPoint
BAZL Part NCO Richtlinien

Nachstehend das wichtigste in kürze:

Gesetzliche Grundlagen
Nach den bisher geltenden Vorschriften gibt es keine Vorschrift, die explizit Papier als Kartenmaterial verlangt.

Mit den neuen EU-Regeln werden nun auch digitale Karten ausdrücklich – siehe GM1 NCO.GEN.135 – erlaubt.

Die Grundlage bildet NCO.GEN.105, wonach dem Piloten die Entscheidungshoheit über die Sicherheit obliegt und somit auch die Entscheidung ob eine digitale Karte den Anforderungen von NCO.GEN.135 entspricht, d.h. aktuell und zweckdienlich ist.

Sichergestellt sein muss die Zugänglichkeit, Benutzbarkeit und Zuverlässigkeit elektronischer Karten.

Ein Backup – in welcher Form auch immer – wird nicht konkret verlangt. Im Umkehrschluss trägt der Pilot aber auch die volle Verantwortung für seine Entscheidung, sofern es zu Problemen kommt.

Im AMC1 NCO.GEN.135 (a) (10) wird zudem ausgeführt, dass Karten dem aktuellen AIRAC-Zyklus (alle 28 Tage aktualisierte Luftfahrtdaten) entsprechen sollen.

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VFR Planung kostenlos

Für eine VFR Streckenplanung gibt es ein einfaches kostenloses Tool.

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